Wohnhaus am Ortsrand von Neuhofen
(Pfalz)
Die Gemeinde
Neuhofen hat zum Schutz des Ortsbildes für die
Ortsrandgrundstücke einen Bebauungsplan erstellt, der
Erweiterungsbauten nur als Fortführung der bestehenden
Scheunenreihe im rückwärtigen Bereich der Grundstücke
zulässt. Auch die beidseitige Grenzbebauung und das typische
steile Dach sind vorgeschrieben.
Als Konsequenz dieser Vorschrift ist der Garten, ebenso wie bei einer
Scheune, nur durch das Gebäude erschlossen. Die zweigeschossige
Ausgestaltung des Eingangsbereichs thematisiert deshalb die in der
Scheune als Durchfahrt bekannte "Tenne".
Die ungewöhnliche Orientierung der Kinderzimmer nach Norden war
eine Idee der Bewohner. Aus großflächigen Fenstern und vom
durchgehenden Balkon können sie eine prächtige Aussicht auf
Pferdekoppeln und Felder genießen.
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