Sanierung
eines Herrenhauses aus 1719
Vorgeschichte:
Im Zuge einer Renovierung im Jahre 1998 wurde durch die
damaligen Planer und ausführenden Firmen die
Heizungszentrale im dafür ungeeigneten Dachraum
eingerichtet. Diese an sich schon zweifelhafte
Entscheidung wurde durch die mangelhafte und
unzulängliche Ausführung der thermischen Hülle des
Heizraumes verschärft.
Die Temperatur im kalten Dachstuhl fiel bei niedrigen
Außentemperaturen unvermeidlich unter den Gefrierpunkt.
Wasser führende Rohre platzten und verursachten einen
kapitalen Wasserschaden. Diese Leckagen durchnässten das
Gebäude bis zum Gewölbekeller: Außen- und Innenwände,
Decken und Fachwerkbauteile, Gewölbeschüttungen.
In dieser Situation wurde das Büro STORCH + FEDERLE mit
der Betreuung der fachgerechten Sanierung der
entstandenen Schäden beauftragt.
Maßnahmen:
- Offenlegung und Austrockung der bedrohten
Fachwerkwände, Lehmfüllungen, Bodendielen und
Deckenschüttungen,
- Entfernen der versumpften Gewölbeschüttungen
- Austrocknen des durchnässten Bruchsteinmauerwerks
durch Mikrowellentrockung
- Ersatz der wegen der Feuchtigkeit gerissenen
Schlossdielen
- Rückbau und Wiedereinbau z.B. der Bäder
- Einrichtung der Heizungsanlage im Erdgeschoss
- regelmäßige Kontrollmessung der Holzfeuchte
Gefahren:
- Schimmelrasen,
- Holz schädigende Pilze in Fachwerk und Ausfachung,
- Salzausblühungen,
- Tragwerksversagen
Zusätzliche notwendige Maßnahmen:
- Korrektur des zu kleinen Kaminquerschnittes am
"offenen, historischen Kamin",
- Korrektur der mangelhaften Dachstuhlsanierung aus 1998
(Teile des neuen Dachstuhls waren seinerzeit in
verrottete Balkenköpfe eingebunden worden) sowie
zahlreicher Schädem am historischen Fachwerk.
Dipl.-Ing. Matthias Voigt aus Leipzig - öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pilz-
und Insektenschäden an Bauholz und im Team der
Sachverständigen der Anna-Amalien-Bibliothek Weimar -
wurde hinzugezogen, um die Schwere der Fachwerkschäden
einzuordnen. Während der Trocknungsphase begleitete er
die Maßnahme mit großer Kompetenz und beurteilte, ob die
eingeleiteten Schritte richtig, ausreichend oder durch
weitergehende ergänzt werden müssen. In diesem
Zusammenhang wurden auch die erkannten Schäden an
Fachwerkschwellen und Balkenköpfen gemeinsam bewertet.
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