Die Gemeinde Neuhofen hat zum Schutz des Ortsbildes für die Ortsrandgrundstücke einen Bebauungsplan erstellt, der Erweiterungsbauten nur als Fortführung der bestehenden Scheunenreihe im rückwärtigen Bereich der Grundstücke zulässt. Auch die beidseitige Grenzbebauung und das typische steile Dach sind vorgeschrieben.
Als Konsequenz dieser Vorschrift ist der Garten, wie bei einer Scheune, nur durch das Gebäude erschlossen. Die zweigeschossige Ausgestaltung des Eingangsbereichs thematisiert deshalb die in der Scheune als Durchfahrt bekannte “Tenne”.
Die ungewöhnliche Orientierung der Kinderzimmer nach Norden war eine Idee der Bewohner. Aus großflächigen Fenstern und vom durchgehenden Balkon können sie eine prächtige Aussicht auf Pferdekoppeln und Felder genießen.