Im Neubaugebiet wurden – entgegen den Zielen des B-Plans – die Grundstücke nachträglich geteilt. So entstand ein extrem schmales Grundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus. Der Zugang ist außerdem durch einen Baum mit Baumscheibe eingeschränkt.
Für eine sinnvolle Ausrichtung auf südliche und westliche Gartenbereiche wird das Haus im hinteren Teil des Grundstücks platziert. Hier ist die Ausnutzung von südlichem Sonnenlicht und eine unverschattete Terrasse möglich. Die westliche Abendsonne kann auf einer zweiten Terrasse zur Straße hin genutzt werden.
Alle Räume in beiden Geschossen sind nach Süden orientiert. Im nördlichen Streifen verbindet eine einläufige Treppe alle Nutzungen miteinander.